Überprüfen Sie mit dem E-Rechnungs-Validator der Bewidata die Zentralregulierungsfähigkeit Ihrer E-Rechnung!
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die generelle Pflicht zur E-Rechnung für B2B-Transaktionen. Für den Rechnungsversand hat der Gesetzgeber eine Übergangsphase definiert, die jedoch bereits 2026 bzw. 2027 endet.
Es besteht also dringender Handlungsbedarf.
Der E-Rechnungs-Validator der Bewidata soll Sie dabei unterstützen.
Was wird geprüft?
Mit dem E-Rechnungs-Validator (UBL/ZUGFeRD) der Bewidata überprüfen Sie:
- Die E-Rechnungskonformität nach EN16931.
- Die Mindestanforderungen an die über die EN16931 hinausgehenden Angaben in der E-Rechnung für die Zwecke der Zentralregulierung und für die weitere Verarbeitung in den Warenwirtschaftssystemen Ihre Möbel- und Küchenhändler.
Insbesondere: VL-Nummer, AH-Nummer, Kommissions-Nummer, Lieferschein-Nummer
Wie wird geprüft?
Sie laden einfach Ihre Rechnungen in den Validator hoch. Der Validator zeigt Ihnen an, welche Voraussetzungen erfüllt sind, welche nicht.
Geprüft! Was dann?
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie sehr kurzfristig mit Bewidata Kontakt aufnehmen, um schnellstmöglich mit dem Versand von E-Rechnungen zu starten.
- Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie gleichfalls Kontakt zur Bewidata aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ansprechpartner E-Rechnung
Ihre Ansprechpartnerin für die E-Rechnung bei der Bewidata sind:
Susan Arakeljan Tel: 06131 6392 12
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden, bitte nutzen Sie hierfür: erechnung(at)bewidata.de.
