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Überprüfen Sie mit dem E-Rechnungs-Validator der Bewidata die Zentralregulierungsfähigkeit Ihrer E-Rechnung!

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die generelle Pflicht zur E-Rechnung für B2B-Transaktionen. Für den Rechnungsversand hat der Gesetzgeber eine Übergangsphase definiert, die jedoch bereits 2026 bzw. 2027 endet.

Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Der E-Rechnungs-Validator der Bewidata soll Sie dabei unterstützen.

Was wird geprüft?

Mit dem E-Rechnungs-Validator (UBL/ZUGFeRD) der Bewidata überprüfen Sie:

  1. Die E-Rechnungskonformität nach EN16931.
  2. Die Mindestanforderungen an die über die EN16931 hinausgehenden Angaben in der E-Rechnung für die Zwecke der Zentralregulierung und für die weitere Verarbeitung in den Warenwirtschaftssystemen Ihre Möbel- und Küchenhändler.

Insbesondere: VL-Nummer, AH-Nummer, Kommissions-Nummer, Lieferschein-Nummer

Wie wird geprüft?

Sie laden einfach Ihre Rechnungen in den Validator hoch. Der Validator zeigt Ihnen an, welche Voraussetzungen erfüllt sind, welche nicht.

Geprüft! Was dann?

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie sehr kurzfristig mit Bewidata Kontakt aufnehmen, um schnellstmöglich mit dem Versand von E-Rechnungen zu starten.
  • Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie gleichfalls Kontakt zur Bewidata aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ansprechpartner E-Rechnung

Ihre Ansprechpartnerin für die E-Rechnung bei der Bewidata sind:

Susan Arakeljan Tel: 06131 6392 12

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden, bitte nutzen Sie hierfür: erechnung(at)bewidata.de.